
Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
Als offiziell anerkannte Beratungsstelle führen wir Pflegeberatungen nach §37 SGB XI durch – direkt bei Ihnen zu Hause, verständlich erklärt, zuverlässig dokumentiert. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse.
Wann ist ein Beratungseinsatz notwendig?
Pflichtberatung (PG2+)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-3 (halbjährlich) oder 4-5 (vierteljährlich), die ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig eine Beratung in Anspruch nehmen. (§37 Abs. 3)
Freiwillige Beratung (PG 1)
Mit Pflegegrad 1 haben Sie alle 6 Monate Anspruch auf eine freiwillige Beratung – kostenlos und hilfreich für künftige Anträge. (§37 Abs. 3)
Kombinationsleistung
Auch bei Bezug von Pflegegeld und Pflegesachleistungen gelten Beratungspflichten. Wir unterstützen Sie auch hierbei. (§37 Abs. 3)
Unsere Leistungen im Überblick
Beratung vor Ort
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, besprechen Ihre Situation und geben neutrale Empfehlungen für Pflege, Hilfsmittel & mehr.
Nachweis für die Pflegekasse
Wir kümmern uns um die gesetzlich geforderte Dokumentation und leiten alles direkt an Ihre Pflegekasse weiter. (§37 Abs. 4 SGB XI)
Unterstützung für Angehörige
Praktische Tipps, Hinweise auf Pflegekurse & Entlastungsangebote – wir beraten nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Angehörige.
Fragen zur Pflegeberatung? Schreiben Sie uns – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.