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Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI

Als offiziell anerkannte Beratungsstelle führen wir Pflegeberatungen nach §37 SGB XI durch – direkt bei Ihnen zu Hause, verständlich erklärt, zuverlässig dokumentiert. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse.

Pflichtberatung (PG2+)

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-3 (halbjährlich) oder 4-5 (vierteljährlich), die ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig eine Beratung in Anspruch nehmen. (§37 Abs. 3)

Freiwillige Beratung (PG 1)

Mit Pflegegrad 1 haben Sie alle 6 Monate Anspruch auf eine freiwillige Beratung – kostenlos und hilfreich für künftige Anträge. (§37 Abs. 3)

Kombinationsleistung

Auch bei Bezug von Pflegegeld und Pflegesachleistungen gelten Beratungspflichten. Wir unterstützen Sie auch hierbei. (§37 Abs. 3)

Unsere Leistungen im Überblick

Beratung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, besprechen Ihre Situation und geben neutrale Empfehlungen für Pflege, Hilfsmittel & mehr.

Nachweis für die Pflegekasse

Wir kümmern uns um die gesetzlich geforderte Dokumentation und leiten alles direkt an Ihre Pflegekasse weiter. (§37 Abs. 4 SGB XI)

Unterstützung für Angehörige

Praktische Tipps, Hinweise auf Pflegekurse & Entlastungsangebote – wir beraten nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Angehörige.

Fragen zur Pflegeberatung? Schreiben Sie uns – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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